Pflegesätze

Die aktuellen Pflegesätze gelten ab dem 01.07.2024

  • bis voraussichtlich 31.12.2024 für den Entgeltbestandteil Pflege
  • bis voraussichtlich 30.06.2025 für die Entgeltbestandteile Unterkunft und Verpflegung

Der Ausgleichsbetrag für die Generalistische Altenpflegeausbildung hat Gültigkeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024. Die Investitionskosten gelten ab dem 01.06.2023 bis zum 31.12.2024.

Entgeltbestandteil

Pflegegrad 2 pro Monat Pflegegrad 3 pro Monat Pflegegrad 4 pro Monat


Pflegegrad 5
pro Monat

Pflege 2.296,41 € 2.788,30 € 3.301,48 € 3.531,46 €
Unterkunft 697,83 € 697,83 € 697,83 € 697,83 €
Verpflegung 537,22 € 537,22 € 537,22 € 537,22 €
Ausgleichsbetrag Generalistische Ausbildung 206,86 € 206,86 € 206,86 € 206,86 €
Investitionskosten (Doppelzimmer)* 399,11 € 399,11 € 399,11 € 399,11 €
Summe 4.137,43 € 4.629,32 € 5.142,50 € 5.372,48 €

* Der Einzelzimmerzuschlag bei den Investitionskosten beträgt 1,12 € pro Tag. Die Investitionskosten betragen daher in einem Einzelzimmer 433,18 € pro Monat.

Leistungen der Pflegeversicherung ab dem 01.01.2017:
Pflegegrad 2:       770,00 € im Monat
Pflegegrad 3:    1.262,00 € im Monat
Pflegegrad 4:    1.775,00 € im Monat
Pflegegrad 5:   2.005,00 € im Monat

Leistungszuschläge nach §43 c SGB XI
Ab dem 01.01.2022 erhalten pflegebedürftige Menschen in der vollstationären Pflege einen prozentualen Leistungszuschlag zu ihrem pflegebedingten Eigenanteil. Dieser wird gestaffelt nach der Dauer des bisherigen Aufenthaltes in einer vollstationären Pflegeeinrichtung.

Verweildauer im Heim Leistungszuschlag §43 c SGB XI in Prozent
0-12 Monate 15%
ab dem 13. Monat bis 24. Monat 30%
ab dem 25. Monat bis 36. Monat 50%
ab dem 37. Monat 75%

Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) am 01.01.2017 verändert sich die Höhe der Zuzahlung durch den Pflegebedürftigen für den Entgeltbestandteil Pflege. Zukünftig steigt bzw. sinkt der Eigenanteil des Pflegebedürftigen nicht mehr, wenn sich der Pflegegrad verändert. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für den Entgeltbestandteil Pflege für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt im Vitusheim ab dem 01.07.2024 pro Monat 1.526,41 € (ohne Ausgleichsbetrag Altenpflegeausbildung).

Nebenkosten
Preise für externe Leistungen / Nebenkosten werden nicht durch unsere Einrichtung sondern durch den jeweiligen externen Anbieter festgelegt. Die aktuellen Kosten für die einzelnen Angebote teilen wir Ihnen gern auf Anfrage mit.