Als vollstationäre Pflege-/Betreuungseinrichtung wird das Vitusheim seit 2011 regelmäßig unangemeldet in Bezug auf die Qualität der Pflege- und Betreuungsleistungen überprüft.
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- Diese Regelprüfungen erfolgen
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- durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Nordrhein (MDK), Düsseldorf gemäß SGB XI §§ 112ff
- durch die Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Altenhilfe/ WTG-Behörde
Die Berichte über die jüngsten Regelprüfungen des MDK und der WTG-Behörde möchten wir Ihnen nachfolgend als Originaltext zur Kenntnis bringen:
Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen (MDK)
WTG-Behörde Mönchengladbach